Rechtliche Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Sfummminas
1.1 Die Sfummminas GmbH (nachfolgend "Sfummminas" genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Sfummminas und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Sfummminas schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht Sfummminas ausdrücklich. Eine gesonderte Widerspruchserklärung ist nicht erforderlich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Sfummminas bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Sfummminas sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Sfummminas gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Sfummminas zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Sfummminas zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Sfummminas, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll bzw. Pflichtenheft. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Sfummminas. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Sfummminas.
3.2 Alle Leistungen von Sfummminas (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird Sfummminas zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Sfummminas wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige bestehende Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Sfummminas haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Sfummminas wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Sfummminas schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Sfummminas schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Sfummminas aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Sfummminas berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich Sfummminas in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Sfummminas schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.1 Sfummminas ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Sfummminas weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Sfummminas eine taugliche Sicherheit leistet.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sfummminas fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Sfummminas für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Sfummminas ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Sfummminas für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3 Alle Leistungen von Sfummminas, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Sfummminas erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge von Sfummminas sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Sfummminas schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Sfummminas den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Sfummminas - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Sfummminas die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Sfummminas begründet ist, hat der Kunde Sfummminas darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird.
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Sfummminas gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Sfummminas.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Sfummminas die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Sfummminas sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
7.4 Weiters ist Sfummminas nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Sfummminas für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sfummminas aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Sfummminas schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.1 Alle Leistungen von Sfummminas, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Sfummminas und können von Sfummminas jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Sfummminas jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Sfummminas setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Sfummminas dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Sfummminas, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Sfummminas, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sfummminas und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen von Sfummminas, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Sfummminas erforderlich. Dafür steht Sfummminas und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen von Sfummminas bzw. von Werbemitteln, für die Sfummminas konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Sfummminas notwendig.
9.1 Sfummminas ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Sfummminas und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Sfummminas ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Sfummminas, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Sfummminas zu. Sfummminas wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Sfummminas alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Sfummminas ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Sfummminas mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Sfummminas ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Sfummminas haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Sfummminas gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Sfummminas und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Sfummminas ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".
11.2 Jegliche Haftung von Sfummminas für Ansprüche, die auf Grund der von Sfummminas erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Sfummminas ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Sfummminas nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Sfummminas diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Sfummminas. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
13.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Sfummminas und dem Kunden unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Sfummminas. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Sfummminas die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
13.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Sfummminas und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Sfummminas sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Sfummminas berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
13.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.